Eltern-Kind Mediation

Eltern-Kind Mediation


Eltern und Kinder im Konflikt !

"Ihr nervt voll !

Keinen Bock mehr auf das Gelaber !"

"Es ist nicht mehr auszuhalten !

Willst Du mich nicht verstehen ?"

"Das geht Euch gar nichts an.

Chillt mal!"

"Wenn Du jetzt nicht sofort ...,

dann ... !"

"Raus aus meinem Zimmer,

das ist meine Sache !"

"Hör auf zu Zocken !

Ich habe keine Lust mehr Dir das jeden Tag  zu sagen ... !"

Diese oder ähnliche Sätze können zwischen Eltern und Kindern immer wieder zu Mißstimmungen und Frustration auf beiden Seiten führen.
Miteinander Reden ist dann kaum noch möglich. Es besteht die Gefahr eher gegeneinander zu reden. Die Positionen stehen häufig diametral zueinander.
Der hoffnungsvolle Gedanke "Auch diese Zeit geht vorbei ..!!!" ist nicht wirklich tröstlich und schon gar nicht konfliktlösend.
Eltern und Kinder können aber jeder für sich versuchen wieder miteinander zu reden, um herauszufinden welche Interessen und  Bedürfnisse hinter den gegensätzlichen Positionen stehen.
Gemeinsam können Lösungen erarbeitet werden, die für alle akzeptabel und gewinnbringend für die Zukunft sind.
Häufige Themen zwischen Eltern und Kindern

Schule und Ausbildung
  • Erledigung von Hausaufgaben
  • Vorbereitung von Klassenarbeiten
  • Unterschiedliche Vorstellung von Schulformen
  • Unterschiedliche Vorstellung von Abschlüssen
  • Ausbildung - Neubeginn und Beendigung einer solchen
  • Ausbildungsorte
Umgang innerhalb der Familie
  • Mithilfe im Haushalt
  • gemeinsame Aktivitäten / Zeiten
  • Verantwortung für das eigene Zimmer (Aufräumen)
  • Zeitliche Inanspruchnahme von gemeinsam genutzten Geräten oder Räumen (Bad)
  • Kommunikation miteinander
Freunde und Ausgehzeiten
  • Umgang mit Freunden / Freundeskreis
Interessante Fragen:

Dürfen Eltern ihren Kindern den Umgang mit ihren Freunden verbieten ?

Das sagt das Gesetz:
Eltern sind für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich (§1626 I BGB)
Sie sind auch für die persönlichen Angelegenheiten des Kindes verantwortlich.
Die Eltern haben das "Umgangsbestimmungsrecht" und daher die Pflicht zu überwachen mit wem sich das Kind trifft.
Grenze: Das Selbstbestimmungsbedürfnis des Kindes darf nicht mißbraucht werden.

Umgangsverbote nur bei
  • offensichtlicher Gefährdung des Kindeswohls
Dafür muß es stichhaltige Gründe geben.
Die persönliche Ablehnung der Eltern oder andere Lebensansichten sind kein Grund !

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