Das Mediationsverfahren besteht aus fünf klar strukturierten und aufeinander aufbauenden Phasen.
Der Mediator steuert
und begleitet
als Vermittler den Mediationsprozess, allein oder - je nach Fall - in Co-Mediation mit einem anderen Mediator zusammen.
Am Ende des Mediationsverfahrens
steht die Einigungserklärung, die bei rechtlich relevanten Themen immer ein Vertrag sein muss.
Dieser Vertrag bedarf vor Abschluss einer anwaltlichen Beratung und der anwaltlichen oder notariellen Formulierung