Sie geben dem Mediationsverfahren einen Rahmen und erhöhen die Chance, ein gutes Ergebnis im Sinne eines Konsenses zu erreichen.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist allen Konfliktbeteiligten gleich verpflichtet.
Das bedeutet, daß die Medianden von ihm gleichermaßen unterstützt und
wahrgenommen
werden im Kommunikationsprozess.
Er übernimmt die Rolle des "Neutralen Dritten" und ist damit unparteiisch, d. h. allparteilich.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktpartner sind für die Lösungsfindung ihres Konflikts selbst verantwortlich.
Konfliktlösungen, die die Medianden selbst erarbeitet haben, sind regelmäßig nachhaltiger, denn die Mediation geht davon aus, daß die Konfliktpartner selbst am besten wissen, was für sie die Mindestanforderungen an einer zufriedenstellenden Lösung sind.
Freiwilligkeit
Die Teilnahme
an einer Mediation erfolgt grundsätzlich freiwillig.
Sie kann von den Konfliktpartnern zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen beendet
werden.
Vertraulichkeit
Die Konfliktpartner verpflichten sich den Inhalt und die Ergebnisse der Mediation vertraulich zu behandeln.
Der Mediator unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
und hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Informiertheit und Offenheit
Die Konfliktpartner informieren sich über alle für die Entscheidung relevanten Fakten und Daten und belegen sie.
Kenntnis der Rechtssituation
Die Konfliktpartner lassen sich jeder für sich vor Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung rechtlich beraten.